Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude


In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten. Um Mietern
oder auch Käufern einer Immobilie mehr Transparenz hinsichtlich der Heizkosten zu
schaffen, wurde der Energieausweis für Gebäude eingeführt. Mit dem Energieausweis-Label
soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es
bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst üblich ist.

Seit dem 01. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude die Ausweispflicht. Hausbesitzer
müssen bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten
Energieausweis vorlegen.

Für Nichtwohngebäude besteht seit dem 01. Juli 2009 eine Ausweispflicht. In öffentlichen
Gebäuden mit mehr als 1.000 qm Nutzfläche muss der Energieausweis gut sichtbar
ausgehängt werden.

  • Wir erstellen Ihnen den Energieausweis auf bedarfs- und verbrauchsorientierter Basis sowie den

  • EnEV-Nachweis für Neubauten und Bestandsgebäude

  • Im Zuge einer BAFA-Energieberatung kann ein Energieausweis
    kostengünstig erstellt werden